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   LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11   

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LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11 (https://dejure.org/2011,15986)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11 (https://dejure.org/2011,15986)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 6 Sa 100/11 (https://dejure.org/2011,15986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Länder nach Bewährungsaufstieg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 TVÜ-L, Anlage 3 TVÜ-L, § 1 TVG
    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Länder nach Bewährungsaufstieg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L erhalten auch die bei Inkrafttreten des TVÜ-L eine in der Anl. 3 aufgeführte Vergütungsgruppe des BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs erreichenden Beschäftigten; Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L für die bei Inkrafttreten des TVÜ-L eine ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 12 TVÜ-L, Anlage 3 TVÜ-L, § 1 TVG
    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Länder nach Bewährungsaufstieg

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-L § 4 Abs. 2; TVÜ-L § 12 Abs. 1 S. 1
    Tariflicher Strukturausgleich nach Übergangsrecht; Zahlungsklage eines technischen Regierungsangestellten mit Bewährungsaufstieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 30; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 - AP Nr. 4 zu § 23b BAT).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (BAG v. 22.04.2010 a. a. O.).

    b) Bereits der Wortlaut der Tarifnorm deutet darauf hin, dass die tatsächliche, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVÜ-L erreichte Vergütungsgruppe zugrunde zu legen ist, nicht hingegen die ursprüngliche oder originäre Vergütungsgruppe (anders wohl zum TVÜ-Bund: BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417, Rn. 18; vgl. aber auch die Ausführungen des BAG unter Rn. 33).

    Soweit in der Spalte 3 Aufstiege genannt werden, handelt es sich ausschließlich um solche, die am Stichtag noch nicht vollzogen waren, also - bei Fortgeltung des BAT - zukünftig zu erwarten waren (ebenso für den TVÜ-Bund: BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417, Rn. 21).

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass in den Fällen mit Aufstieg die höhere Vergütungsgruppe genannt ist, in den Fällen ohne Aufstieg hingegen nicht (so für den TVÜ-Bund: BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 21).

    Mit dem Strukturausgleich wollten die Tarifvertragsparteien Erwartungen auf zukünftige Entgeltsteigerungen nach dem bisherigen Tarifsystem Rechnung tragen (BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 25).

    Der Verlust der Altersexspektanz trifft alle Beschäftigte einer Vergütungsgruppe gleich, unabhängig davon, ob sie in diese originär eingruppiert waren oder durch Aufstieg gelangt sind (vgl. BAG v. 22.04.2010 a. a. O. zum TVÜ-Bund, Rn. 26; Hanau ZTR 2009, 403, 407).

    Dies schließt zwar eine anderweitige Regelung - kein Ausgleich von Expektanzverlusten bei Mitarbeitern, die bereits einen Bewährungsaufstieg vollzogen haben - nicht zwingend aus (vgl. BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 27).

    Für einen entsprechenden Willen bei der hier auszulegenden Tarifnorm spricht, dass die Tarifvertragsparteien in der Anlage 3 im Rahmen einer Tabelle sämtliche Voraussetzungen sowie die Höhe und die Bezugsdauer des Strukturausgleichs aufgelistet haben (ebenso für den TVÜ-Bund: BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 33).

    Für Normadressaten, die sich allein an dem Wortlaut des § 12 TVÜ-Länder und der Anlage 3 orientieren wollen, wäre dies nicht erkennbar (ähnlich für den TVÜ-Bund: BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 25).

    Dies ist aber eine zulässige Folge des Stichtagsprinzips (ebenso BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 23).

    Dann ist auch nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts für die identische Regelung im TVÜ-Bund der Auslegung der Vorzug zu geben, dass es nicht auf die originäre Eingruppierung ankommt (vgl. wiederum BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417 ff., Rn. 33).

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 30; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 - AP Nr. 4 zu § 23b BAT).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG v. 22.04.2010, 19.09.2007, 07.07.2004 und 30.05.2001 a. a. O.).

  • ArbG Duisburg, 13.12.2010 - 3 Ca 1150/10

    Tarifauslegung, Strukturausgleich, TV-L

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 13.12.2010 - AZ: 3 Ca 1150/10 - wird zurückgewiesen.

    Das beklagte Land beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 13.12.2010 - 3 Ca 1150/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    Unabhängig davon, ob ein Zinsanspruch gemäß § 291 BGB bereits ab dem Tag der Zustellung besteht oder erst ab dem Folgetag (so BAG v. 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - EZA § 16 BetrAVG Nr. 51, Rn. 39; BAG v. 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23b BAT, unter Ziffer III. 1. der Entscheidungsgründe), ergibt sich der Zinsanspruch hier jedenfalls aus §§ 286, 288 Abs. 1 BGB.
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    Unabhängig davon, ob ein Zinsanspruch gemäß § 291 BGB bereits ab dem Tag der Zustellung besteht oder erst ab dem Folgetag (so BAG v. 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - EZA § 16 BetrAVG Nr. 51, Rn. 39; BAG v. 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23b BAT, unter Ziffer III. 1. der Entscheidungsgründe), ergibt sich der Zinsanspruch hier jedenfalls aus §§ 286, 288 Abs. 1 BGB.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 30; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 - AP Nr. 4 zu § 23b BAT).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 30; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 - AP Nr. 4 zu § 23b BAT).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ZTR 2010, 417; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - AP Nr. 202 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 30; BAG v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 - AP Nr. 4 zu § 23b BAT).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.2011 - 6 Sa 100/11
    Bei der Tarifauslegung sind die besonders wichtigen Grundsätze der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu berücksichtigen, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen gerecht werden wollen (vgl. hierzu BAG v. 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom, Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2012 - 9 Sa 1322/11

    Voraussetzungen eines Strukturausgleichs nach TVÜ-L

    Das Arbeitsgericht Wesel hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben und sich dabei im Wesentlichen auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 13.5.2011 - 6 Sa 100/11 bezogen und sich dessen Inhalt zu Eigen gemacht.

    Insofern legt die Kammer die Bestimmung in Übereinstimmung mit der 6. Kammer des LAG Düsseldorf im Verfahren 6 Sa 100/11 vom 13.5.2011, der 2. Kammer des LAG Schleswig-Holstein im Verfahren 2 Sa 514/10 vom 1.11.2011 sowie der 2. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz vom 12.5.2011 (2 Sa 423/10) aus.

    Darauf hat bereits das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 13.5.2011 - 6 Sa 100/11 zutreffend hingewiesen.

    Der Verlust der Altersexpektanz trifft indes alle Beschäftigten gleich, unabhängig davon, ob sie in diese Gruppe originär oder im Wege des Aufstiegs gelangt sind (vgl. nur BAG v. 22.4.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011- 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

    Denn Entgeltsteigerungen aufgrund des Erreichens einer höheren Lebensaltersstufe wären nach bisherigem Tarifrecht unabhängig davon eingetreten, ob die aktuelle Eingruppierung noch einen Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg zugelassen hätte oder ein solcher Aufstieg bereits vor dem Inkrafttreten des TVÜ-L erfolgt war eben weil der Verlust der Altersexpektanz alle Beschäftigte der Vergütungsgruppe trifft (vgl. BAG v. 22.4.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011- 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

    Sie unterscheiden sich auch in der Regelungstechnik, in dem in der Strukturausgleichstabelle anders als in der Anlage 2 der Aufstieg unter der entsprechenden Überschrift in einer gesonderten Spalte behandelt wird (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz v. 12.5.2011 - 2 Sa 423/10, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011- 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

    ee)Die weitere Tarifentwicklung lässt nach allgemeiner Meinung keinen Rückschluss auf den ursprünglichen Tarifwillen zu (LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011 - 2 Sa 514/10; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11).

    Insoweit sind im Verfahren 6 Sa 100/11 - Stellungnahmen der Gewerkschaft ver.di und dbb Tarifunion eingeholt worden, die den Parteien dieses Rechtsstreites bekannt sind.

    Das Verständnis, für die Gewährung des Strukturausgleiches sei die bei der Überleitung maßgebende Vergütungsgruppe des BAT ohne Rücksicht auf einen zuvor erfolgten Aufstieg maßgeblich, liegt wesentlich näher als die Auslegung, es dürfe noch keinen Aufstieg gegeben haben (BAG v. 22.4.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417; LAG Schleswig-Holstein vom 1.11.2011 - 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

  • LAG Köln, 21.08.2012 - 12 Sa 1274/10

    Strukturausgleich - Tarifvertragsauslegung

    Die Anlage 3 zu § 12 TVÜ-L stellt lediglich darauf ab, in welche Vergütungsgruppe des BAT der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Überleitung eingruppiert war, nicht darauf, ob die Voraussetzung hierfür mit oder ohne Bewährungsaufstieg erfüllt waren (so auch LAG Düsseldorf vom 13.05.2011, 6 Sa 100/11; LAG Düsseldorf vom 30.04.2012, 9 Sa 1322/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 23.08.2011, 7 Sa 273/11; LAG Schleswig-Holstein vom 01.11.2011, 2 Sa 514/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.2011, 2 Sa 93/10; LAG Niedersachsen vom 29.08.2011, 8 Sa 1304/09; Sächsisches LAG vom 07.04.2011, 9 Sa 696/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 12.05.2011, 2 Sa 423/10; alle in juris veröffentlicht).

    Darauf hat bereits das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 13.5.2011 - 6 Sa 100/11 zutreffend hingewiesen.

    Der Verlust der Altersexpektanz trifft indes alle Beschäftigten gleich, unabhängig davon, ob sie in diese Gruppe originär oder im Wege des Aufstiegs gelangt sind (vgl. nur BAG v. 22.4.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011- 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

    Denn Entgeltsteigerungen aufgrund des Erreichens einer höheren Lebensaltersstufe wären nach bisherigem Tarifrecht unabhängig davon eingetreten, ob die aktuelle Eingruppierung noch einen Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg zugelassen hätte oder ein solcher Aufstieg bereits vor dem Inkrafttreten des TVÜ-L erfolgt war eben weil der Verlust der Altersexpektanz alle Beschäftigte der Vergütungsgruppe trifft (vgl. BAG v. 22.4.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011- 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

    Sie unterscheiden sich auch in der Regelungstechnik, in dem in der Strukturausgleichstabelle anders als in der Anlage 2 der Aufstieg unter der entsprechenden Überschrift in einer gesonderten Spalte behandelt wird (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz v. 12.5.2011 - 2 Sa 423/10, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011 - 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).".

    Denn die weitere Tarifentwicklung lässt nach allgemeiner Meinung keinen Rückschluss auf den ursprünglichen Tarifwillen zu (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.11.2011, 2 Sa 514/10; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.5.2011, 6 Sa 100/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2012, 9 Sa 1322/11; alle in juris veröffentlicht).

    Wie in den bereits zuvor normierten Fällen zu verfahren ist, sollte hingegen erkennbar nicht geregelt werden, ansonsten hätten die Tarifvertragsparteien nämlich insoweit klarstellende Regelungen aufgenommen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2011, 6 Sa 100/11; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011, 7 Sa 273/11; juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 7 Sa 273/11

    Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L

    Die Anlage 3 zu § 12 TVÜ-L stellt lediglich darauf ab, in welche Vergütungsgruppe des BAT der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Überleitung eingruppiert war, nicht darauf, ob die Voraussetzung hierfür mit oder ohne Bewährungsaufstieg erfüllt waren (so auch LAG Düsseldorf vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11 - veröffentlicht in juris; Hanau ZTR 2009, 403 ff.; a. A. Görgens ZTR 2009, 562 ff.; Kuner BeckOK TVÜ-Länder § 12 Rz. 3 a).

    2.2.2 Ausgehend von diesen Grundsätzen kam die erkennende Kammer - ebenso wie bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11) - zu dem Ergebnis, dass maßgeblich für die Zahlung des Strukturausgleichs die tatsächliche, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVÜ-L erreichte Vergütungsgruppe zugrunde zu legen war, nicht hingegen die ursprüngliche oder originäre Vergütungsgruppe.

    Wie in den bereits zuvor normierten Fällen zu verfahren ist, sollte hingegen erkennbar nicht geregelt werden, ansonsten hätten die Tarifvertragsparteien nämlich insoweit klarstellende Regelungen aufgenommen (LAG Düsseldorf vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11 veröffentlicht in juris).

    Aus diesem Ablauf lässt sich jedenfalls kein Rückschluss auf einen übereinstimmenden Willen der Tarifvertragsparteien ziehen (vgl. bereits LAG Düsseldorf vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11).

    2.4 Ergibt aber der Wortlaut, die Systematik, der Sinn und Zweck sowie der Grundsatz der Rechtsklarheit die Auslegung, dass es für den Anspruch auf den Strukturausgleich ausreicht, wenn ein Mitarbeiter die Vergütungsgruppe im Wege des Bewährungsaufstiegs erlangt hat und ist ein anderweitiger übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien nicht feststellbar, ist der Auslegung der Vorzug zu geben, dass es nicht auf die originäre Eingruppierung ankommt (vgl. BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - a. a. O. zum identischen TVÜ-Bund; LAG Düsseldorf vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11).

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 9 Sa 1322/11

    Voraussetzung für die Aussetzung eines Verfahrens

    Das Arbeitsgericht Wesel hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben und dabei im Wesentlichen auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 13.5.2011 - 6 Sa 100/11 Bezug genommen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2011 - 2 Sa 514/10

    Strukturausgleich, Bewährungsaufstieg, Überleitung, BAT, TVÜ-L, Tarifvertrag,

    Dies ist aber eine zulässige Folge des Stichtagsprinzips (LAG Düsseldorf vom 13.05.2011 - 6 Sa 100/11 - juris).
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